Wer bekommt einen Bildungsgutschein? Alle Voraussetzungen im Überblick

Eine berufliche Weiterbildung kann neue Karrierechancen eröffnen, den Wiedereinstieg erleichtern oder dabei helfen, sich für einen Beruf mit besseren Zukunftsperspektiven zu qualifizieren. Doch Weiterbildungen und Umschulungen können mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Genau hier setzt der Bildungsgutschein an. Sind die individuellen Voraussetzungen erfüllt, kann die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Dabei geht es nicht nur um die eigentlichen Lehrgangskosten: Je nach persönlicher Situation können auch weitere Kosten berücksichtigt werden.

Aber wer bekommt einen Bildungsgutschein? Muss man dafür arbeitslos sein? Welche Voraussetzungen gelten für Berufstätige? Und wie funktioniert die Beantragung?

Wir erklären die wichtigsten Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein und zeigen Schritt für Schritt, wie Sie auf dem Weg zur geförderten Weiterbildung vorgehen können.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Mit ihm bestätigt die Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und bestimmte Weiterbildungskosten übernommen werden.

Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt werden. Es handelt sich daher nicht um einen frei einsetzbaren Gutschein für jeden beliebigen Lehrgang.

Eine weitere wichtige Voraussetzung: Sowohl der ausgewählte Bildungsträger als auch die konkrete berufliche Weiterbildung müssen für die Förderung zugelassen sein.

Die rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein findet sich insbesondere in § 81 SGB III.

Wer kann einen Bildungsgutschein bekommen?

Ein häufiges Missverständnis lautet: Einen Bildungsgutschein bekommen ausschließlich Menschen, die bereits arbeitslos sind.

So einfach ist es nicht.

Eine Förderung kann insbesondere infrage kommen, wenn die berufliche Weiterbildung notwendig ist, um

  • eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • bei Arbeitslosen durch zusätzliche oder ergänzende Qualifikationen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Entscheidend ist also die persönliche und berufliche Situation.

Die zuständige Agentur für Arbeit prüft, ob die geplante Qualifizierung sinnvoll ist und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Bildungsgutschein?

Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, wird individuell geprüft. Trotzdem gibt es einige grundlegende Voraussetzungen.

1. Die Weiterbildung muss beruflich notwendig und sinnvoll sein

Ein zentraler Punkt ist der berufliche Nutzen der Weiterbildung.

Die Qualifizierung sollte dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bei arbeitslosen Personen kann eine Weiterbildung auch gefördert werden, wenn zusätzliche oder ergänzende berufliche Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und dies angesichts der Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.

Genau deshalb spielt auch die aktuelle Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle.

Wer beispielsweise Qualifikationen in einem Bereich erwerben möchte, in dem Unternehmen verstärkt Fachkräfte suchen, kann im Beratungsgespräch nachvollziehbar erklären, warum die Weiterbildung die eigenen Beschäftigungschancen verbessern könnte.

2. Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung stattfinden

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Die Beratung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Dabei werden unter anderem die berufliche Situation, vorhandene Qualifikationen, das angestrebte Bildungsziel und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt betrachtet.

Deshalb sollten Sie eine Weiterbildung nicht einfach beginnen und davon ausgehen, die Kosten anschließend über einen Bildungsgutschein abrechnen zu können.

Klären Sie die Förderung immer vor Beginn der Weiterbildung.

3. Bildungsträger und Weiterbildung müssen zugelassen sein

Nicht jede Weiterbildung kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.

Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt durch eine fachkundige Stelle.

In diesem Zusammenhang begegnet Ihnen häufig die Abkürzung AZAV. Sie steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.

Bei der Suche nach einem passenden Kurs sollten Sie deshalb ausdrücklich prüfen, ob die gewünschte Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann.

Muss ich arbeitslos sein, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

Nein, nicht grundsätzlich.

Der Bildungsgutschein ist zwar besonders relevant für Arbeitslose und Arbeitsuchende, eine Förderung beruflicher Weiterbildung ist aber auch für Beschäftigte möglich.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis gelten teilweise andere Voraussetzungen und Förderbedingungen.

Die Bundesagentur für Arbeit kann bei Beschäftigten die Weiterbildungskosten vollständig oder teilweise übernehmen. Eine solche Weiterbildungsförderung erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Betrieb.

Das bedeutet:

Arbeitslosigkeit ist nicht automatisch Voraussetzung für jede Form der Weiterbildungsförderung.

Welche Fördermöglichkeit konkret infrage kommt, muss anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden.

Bildungsgutschein für Arbeitsuchende: Worauf kommt es an?

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitsuchend sind, steht vor allem eine Frage im Mittelpunkt:

Verbessert die Weiterbildung Ihre realistischen Chancen auf eine Beschäftigung?

Dabei können beispielsweise folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • Welche Qualifikationen besitzen Sie bereits?
  • Welche Kompetenzen fehlen für Ihre angestrebten Stellen?
  • Welche Anforderungen finden sich in aktuellen Stellenangeboten?
  • Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt in der gewünschten Branche?
  • Ist die Weiterbildung für Ihr konkretes Berufsziel geeignet?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Weiterbildung und beruflicher Eingliederung?

Es kann deshalb sinnvoll sein, sich bereits vor dem Beratungsgespräch mit dem eigenen beruflichen Ziel auseinanderzusetzen.

Kann ich als Berufstätiger eine Weiterbildung fördern lassen?

Auch Berufstätige können von der Förderung beruflicher Weiterbildung profitieren.

Für Beschäftigte bestehen eigene gesetzliche Fördermöglichkeiten. Dabei kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten vollständig oder teilweise übernehmen.

Für die Förderung Beschäftigter gelten zusätzliche Anforderungen. Nach § 82 SGB III muss die Weiterbildung beispielsweise Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ausschließlich kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Bei dieser Förderform muss die Maßnahme grundsätzlich mehr als 120 Stunden umfassen.

Außerdem müssen auch hier die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Wer bereits beschäftigt ist, sollte daher nicht automatisch davon ausgehen, dass dieselben Bedingungen wie bei Arbeitslosigkeit gelten. Sinnvoll ist eine individuelle Beratung zur passenden Fördermöglichkeit.

Weiterbildung oder Umschulung – was ist der Unterschied?

Bei der Suche nach einem Bildungsgutschein tauchen häufig beide Begriffe auf: Weiterbildung und Umschulung.

Eine berufliche Weiterbildung dient typischerweise dazu, vorhandene Kenntnisse zu erweitern, zu aktualisieren oder neue beruflich relevante Kompetenzen aufzubauen.

Eine Umschulung ist dagegen in der Regel umfangreicher und zielt auf einen anerkannten Berufsabschluss in einem neuen Beruf.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer Ausgangssituation ab.

Wer bereits einen verwertbaren Berufsabschluss und Berufserfahrung besitzt, benötigt möglicherweise lediglich eine gezielte Qualifizierung. Wer dagegen dauerhaft in einen völlig neuen Beruf wechseln möchte und keinen passenden Berufsabschluss besitzt, kann von einer Umschulung stärker profitieren.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?

Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein für jede gewünschte Weiterbildung gibt es nicht.

Die Agentur für Arbeit prüft die individuellen Voraussetzungen und die Notwendigkeit der geplanten Weiterbildung.

Es gibt allerdings gesetzlich geregelte Fälle, in denen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Förderung besteht. Dazu gehört beispielsweise der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses.

Deshalb sollte zwischen dem allgemeinen Wunsch nach einer Weiterbildung und gesetzlichen Anspruchskonstellationen unterschieden werden.

Welche Rolle spielt ein fehlender Berufsabschluss?

Der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses besitzt bei der Weiterbildungsförderung eine besondere Bedeutung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Dabei werden unter anderem die vorhandene berufliche Qualifikation, die Eignung für den angestrebten Beruf und die zu erwartenden Beschäftigungschancen berücksichtigt.

Auch Personen, die zwar formal einen Berufsabschluss besitzen, aber über einen längeren Zeitraum in einer an- oder ungelernten Tätigkeit gearbeitet haben und ihren ursprünglichen Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Können auch Grundkompetenzen gefördert werden?

Förderung bedeutet nicht ausschließlich, unmittelbar einen neuen Berufsabschluss zu erwerben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Erwerb von Grundkompetenzen gefördert werden, wenn diese eine Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung schaffen oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Dazu können insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen gehören:

  • Lesen
  • Schreiben
  • Mathematik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Gerade vor einer anspruchsvolleren Qualifizierung kann es sinnvoll sein, zunächst notwendige Grundlagen aufzubauen.

Welche Kosten übernimmt ein Bildungsgutschein?

Bei einer bewilligten Förderung können deutlich mehr Kosten berücksichtigt werden als lediglich die Kursgebühr.

Zu den möglichen Weiterbildungskosten gehören insbesondere:

Lehrgangskosten

Dazu gehören die Kosten der eigentlichen Weiterbildung beziehungsweise Umschulung.

Prüfungsgebühren

Notwendige Prüfungsgebühren können ebenfalls Bestandteil der Förderung sein.

Lernmittel

Auch die Kosten für erforderliche Lernmittel können übernommen werden.

Arbeitskleidung

Ist für die Weiterbildung bestimmte Arbeitskleidung erforderlich, können auch entsprechende Kosten berücksichtigt werden.

Fahrkosten

Notwendige Fahrkosten können ebenfalls übernommen werden. Dazu können beispielsweise Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gehören.

Kinderbetreuung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder während der beruflichen Weiterbildung übernommen werden.

Auswärtige Unterbringung und Verpflegung

Ist tägliches Pendeln zum Weiterbildungsort nicht zumutbar, können außerdem Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung berücksichtigt werden.

Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall übernommen werden, sollte im Beratungsgespräch geklärt werden.

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld gezahlt werden.

Arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer entsprechend geförderten abschlussorientierten Weiterbildung erhalten derzeit einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro.

Dazu zählen beispielsweise bestimmte Umschulungen oder andere Qualifizierungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind.

Das Weiterbildungsgeld gilt deshalb nicht automatisch für jede Weiterbildung mit Bildungsgutschein.

Gibt es zusätzlich eine Weiterbildungsprämie?

Bei bestimmten geförderten Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen, können zusätzlich Prämien für erfolgreich bestandene Prüfungen gezahlt werden.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind derzeit vorgesehen:

  • 1.000 Euro für eine erfolgreich bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise einen entsprechenden ersten Prüfungsteil
  • 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung

Auch hier gilt: Die Prämie wird nicht für jeden beliebigen Weiterbildungskurs gezahlt.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Die Beantragung eines Bildungsgutscheins lässt sich in einige grundlegende Schritte unterteilen.

Schritt 1: Berufliches Ziel festlegen

Überlegen Sie zunächst, welche berufliche Veränderung Sie erreichen möchten.

Möchten Sie vorhandene Kenntnisse erweitern? In eine neue Branche wechseln? Einen Berufsabschluss nachholen? Oder benötigen Sie eine bestimmte Qualifikation, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?

Schritt 2: Kontakt zur Agentur für Arbeit beziehungsweise zum Jobcenter aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung und finanzielle Unterstützung für Kundinnen und Kunden des Jobcenters bei dieser Weiterbildungsförderung ebenfalls durch die Agentur für Arbeit.

Schritt 3: Auf das Beratungsgespräch vorbereiten

Im Gespräch sollten Sie möglichst konkret erklären können, warum die gewünschte Qualifizierung für Ihre berufliche Zukunft sinnvoll ist.

Hilfreich können beispielsweise sein:

  • passende Stellenangebote,
  • Informationen zu gefragten Qualifikationen,
  • eine konkrete Stellenperspektive,
  • Informationen zur gewünschten Weiterbildung,
  • Angaben zu Dauer und Inhalten des Kurses sowie
  • Informationen über den Bildungsträger.

Schritt 4: Voraussetzungen prüfen lassen

Im persönlichen Gespräch prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Schritt 5: Bildungsgutschein erhalten und Weiterbildung auswählen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihnen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Auf diesem können unter anderem das Bildungsziel, die regionale Gültigkeit und die Gültigkeitsdauer festgelegt sein.

Anschließend benötigen Sie eine Weiterbildung, die zu diesen Vorgaben passt und für die Förderung zugelassen ist.

Wie finde ich eine geförderte Weiterbildung?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet über mein NOW eine Weiterbildungssuche an. Dort können Weiterbildungsangebote unter anderem nach der Förderart „Bildungsgutschein“ gefiltert werden.

Darüber hinaus können Sie sich direkt bei einem zugelassenen Bildungsträger informieren.

Achten Sie dabei nicht ausschließlich darauf, dass eine Weiterbildung grundsätzlich förderfähig ist. Sie sollte vor allem zu Ihrem beruflichen Ziel passen.

Fragen Sie beispielsweise:

  • Welche Qualifikation erhalte ich?
  • Welche Inhalte werden vermittelt?
  • Wie lange dauert die Weiterbildung?
  • Welchen Abschluss oder welches Zertifikat erhalte ich?
  • Welche beruflichen Möglichkeiten ergeben sich anschließend?
  • Ist die konkrete Maßnahme für den Bildungsgutschein zugelassen?
  • Wann beginnt der nächste Kurs?

Wie verbessere ich meine Chancen im Beratungsgespräch?

Es gibt keine Formulierung, mit der ein Bildungsgutschein automatisch bewilligt wird.

Sie können sich aber gut vorbereiten.

Statt lediglich zu sagen:

„Ich möchte diese Weiterbildung machen.“

sollten Sie den Zusammenhang mit Ihrem beruflichen Ziel deutlich machen.

Beispielsweise:

„Für die Stellen, auf die ich mich bewerben möchte, werden regelmäßig Kenntnisse in diesem Bereich verlangt. Diese Qualifikation fehlt mir derzeit. Mit der Weiterbildung kann ich diese Lücke gezielt schließen.“

Besonders überzeugend ist eine nachvollziehbare Verbindung zwischen:

Ausgangssituation → fehlender Qualifikation → Weiterbildung → konkreten Beschäftigungschancen.

Aktuelle Stellenangebote können dabei helfen, den tatsächlichen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt zu verdeutlichen.

Was passiert, wenn mein Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass berufliche Weiterbildung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Zunächst sollte geklärt werden, warum die Förderung nicht bewilligt wurde.

Mögliche Fragen sind:

  • Wurde die berufliche Notwendigkeit nicht ausreichend deutlich?
  • Passt die ausgewählte Weiterbildung nicht zum vereinbarten Bildungsziel?
  • Fehlt eine erforderliche Zulassung?
  • Gibt es eine andere Fördermöglichkeit?
  • Wäre eine andere Qualifizierung für die berufliche Eingliederung geeigneter?

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, das berufliche Ziel genauer zu begründen oder alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Bildungsgutschein-Check: Erfülle ich die wichtigsten Voraussetzungen?

Zur ersten Orientierung können Sie sich folgende Fragen stellen:

1. Habe ich ein konkretes berufliches Ziel?

2. Kann die Weiterbildung meine Beschäftigungschancen verbessern oder dabei helfen, Arbeitslosigkeit zu beenden beziehungsweise drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden?

3. Kann ich erklären, welche Qualifikation mir aktuell fehlt?

4. Habe ich noch vor Beginn der Weiterbildung ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geführt?

5. Sind der Bildungsträger und die konkrete Weiterbildung für die Förderung zugelassen?

Wenn Sie diese Fragen nachvollziehbar beantworten können, haben Sie eine gute Grundlage für das Beratungsgespräch. Ob die individuellen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, entscheidet jedoch die zuständige Stelle.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein kann insbesondere infrage kommen, wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder bei Arbeitslosen die Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche berufliche Kompetenzen zu verbessern. Die individuellen Voraussetzungen werden im Beratungsgespräch geprüft.

Muss ich für einen Bildungsgutschein arbeitslos sein?

Nein. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Für die Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis gelten jedoch eigene Bedingungen.

Wo beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Der erste Schritt führt zur Agentur für Arbeit beziehungsweise zum Jobcenter. Dort wird ein Beratungsgespräch vereinbart und geprüft, welche Weiterbildungsförderung für Ihre Situation infrage kommt.

Muss ich bereits eine Weiterbildung gefunden haben?

Es ist hilfreich, sich vor dem Gespräch über passende Weiterbildungen und das eigene Bildungsziel zu informieren. Der letztlich gewählte Bildungsträger und die konkrete Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein und zu den Vorgaben des Bildungsgutscheins passen.

Werden die kompletten Weiterbildungskosten übernommen?

Mit einem Bildungsgutschein können die notwendigen Weiterbildungskosten übernommen werden. Dazu können neben Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beispielsweise erforderliche Lernmittel, Fahrkosten, Kinderbetreuung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auswärtige Unterbringung und Verpflegung gehören. Welche Kosten konkret übernommen werden, wird individuell geklärt.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?

Es besteht kein pauschaler Anspruch auf die Förderung jeder gewünschten Weiterbildung. Für bestimmte Fälle, beispielsweise den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen jedoch besondere Ansprüche.

Fazit: Entscheidend ist der berufliche Nutzen der Weiterbildung

Die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein lassen sich nicht auf „arbeitslos oder nicht arbeitslos“ reduzieren.

Entscheidend ist vor allem, ob die berufliche Weiterbildung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll und förderfähig ist. Sie sollte einen nachvollziehbaren Beitrag dazu leisten, Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Hinzu kommen formale Voraussetzungen: Die Beratung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen und sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein.

Deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet in das Beratungsgespräch zu gehen. Definieren Sie Ihr berufliches Ziel, informieren Sie sich über die Anforderungen des Arbeitsmarktes und suchen Sie eine Weiterbildung, die genau zu dieser Entwicklung passt.

Die ptm-Akademie in München bietet berufliche Weiterbildungen in unterschiedlichen Fachbereichen an. Wenn Sie sich für eine geförderte Weiterbildung interessieren, können Sie sich vorab zu den Kursinhalten und den Möglichkeiten einer Förderung mit Bildungsgutschein informieren lassen.