Berufstätig und trotzdem förderfähig: So profitierst du von den neuen Weiterbildungsmöglichkeiten 2025

Nicht nur Arbeitslose profitieren – auch wer mitten im Berufsleben steht, kann jetzt umfangreiche Förderungen für berufliche Weiterbildungen nutzen. Die Bundesregierung und die Agentur für Arbeit haben erkannt, dass der Wandel der Arbeitswelt alle betrifft – nicht nur Arbeitssuchende. Daher wurde die Weiterbildungsförderung gezielt ausgebaut, um auch Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zu entlasten.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Förderung umfasst nicht nur die Kurskosten, sondern unterstützt Unternehmen und Mitarbeitende auf mehreren Ebenen:

  • Kursgebühren: Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das ein enormer finanzieller Vorteil.

  • Lohnzuschüsse: Während der Qualifizierung erhalten Unternehmen einen Ausgleich von 25 % bis zu 75 % der Lohnkosten, abhängig von Betriebsgröße und Mitarbeiterprofil.

  • Reise- und Unterkunftskosten: Muss die Weiterbildung außerhalb des Wohnortes stattfinden, können Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungskosten ganz oder teilweise erstattet werden.

  • Kinderbetreuungskosten: In besonderen Fällen, etwa bei alleinerziehenden Beschäftigten, können Zuschüsse zur Kinderbetreuung beantragt werden – ein echtes Plus für die Vereinbarkeit von Familie und Karriere.

Praxisbeispiel: So profitiert ein kleines Unternehmen

Ein Handwerksbetrieb mit acht Angestellten möchte einen Mitarbeitenden zur Digitalisierung weiterbilden. Der Kurs kostet 3.500 €, die Schulung dauert vier Wochen. Der Staat übernimmt in diesem Fall:

  • 100 % der Kursgebühren (3.500 €)

  • 75 % des Lohnausfalls während der Weiterbildungszeit

  • Anteilige Reisekosten, da der Kurs in einer anderen Stadt stattfindet

Für das Unternehmen entsteht somit kaum ein finanzieller Aufwand – gleichzeitig stärkt es die Qualifikation des Mitarbeitenden und die Zukunftsfähigkeit des Betriebs.

 Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderprogramme richten sich an ein breites Spektrum berufstätiger Menschen und Unternehmen:

  • Unternehmen jeder Größe, unabhängig von Branche oder Standort

  • Arbeitnehmer:innen in Elternzeit, Pflegezeit oder beruflicher Auszeit

  • Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwerbehinderung

  • Ältere Mitarbeitende (ab 55 Jahren)

  • Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel – z. B. Automobil, Energie oder Einzelhandel

Altersbonus & Inklusion

Wer älter als 55 Jahre ist oder eine Schwerbehinderung hat, profitiert besonders: In diesen Fällen werden nicht nur höhere Lohnkostenzuschüsse gewährt – auch die Kurskostenübernahme kann pauschal auf 100 % erhöht werden. Das Ziel: Beschäftigungssicherung und Chancengleichheit.

 Antragstellung: So läuft’s ab

Damit die Förderung bewilligt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden – am besten einige Wochen vorher.

  2. Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein.

  3. Notwendig sind:

  • Kursunterlagen und Inhalte
  • Dauer und Zeitplanung
  • Nachweis der AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers
  • ggf. ein individueller Qualifizierungsplan (besonders bei längeren Maßnahmen)

Tipp: Viele Bildungsträger bieten eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung an. So sparen Unternehmen Zeit und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Warum lohnt sich das?

Der Fachkräftemangel, digitale Transformation und neue Technologien verändern die Anforderungen an Mitarbeitende rapide. Weiterbildung ist heute keine Kür mehr – sie ist überlebenswichtig für Unternehmen.

  • Qualifizierte Mitarbeitende sichern den Unternehmenserfolg langfristig

  • Höhere Kompetenzen bedeuten mehr Effizienz und Innovationskraft

  • Investitionen in Mitarbeitende zahlen sich durch stärkere Bindung und geringere Fluktuation aus

Fazit: Weiterbildung lohnt sich – für alle Beteiligten

Mit den neuen Förderprogrammen 2025 wird berufliche Weiterbildung auch für Beschäftigte in laufendem Arbeitsverhältnis erschwinglich. Unternehmen profitieren durch qualifizierte Teams, Mitarbeitende durch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mehr Sicherheit im Job. Wer jetzt handelt, investiert nicht nur in Wissen – sondern in die Zukunft.